Grenzpolizei - Flughafen Pointe-a-Pitre

Die Grenzkontrolle am Flughafen Pointe-a-Pitre (PTP) ist bei allen internationalen Flügen Pflicht. Bereiten Sie Ihre Dokumente im Voraus vor, um Zeit zu sparen.

Grenzkontrollen in Frankreich

Am Flughafen Pointe-a-Pitre erfolgt eine standardmäßige Kontrolle der Reisepässe und Reisedokumente bei Ankunft und Abflug. Halten Sie Ihre Dokumente griffbereit und folgen Sie den Anweisungen des Grenzpersonals.

Vorzulegende Dokumente

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Visum, falls für Ihre Staatsangehörigkeit erforderlich
  • Bordkarte
  • Ein-/Ausreiseformular, sofern zutreffend

Zollbestimmungen

Am Flughafen Pointe-a-Pitre kontrolliert der Zoll die mitgeführten Waren. Melden Sie Artikel, die Beschränkungen unterliegen: Tabak und Alkohol über den Freibeträgen, Bargeldbeträge über 10.000 €, regulierte Lebensmittel und Wertgegenstände. Bei Nichtanmeldung drohen empfindliche Strafen.