Grenzpolizei - Flughafen Pointe-a-Pitre
Die Grenzkontrolle am Flughafen Pointe-a-Pitre (PTP) ist bei allen internationalen Flügen Pflicht. Bereiten Sie Ihre Dokumente im Voraus vor, um Zeit zu sparen.
Grenzkontrollen in Frankreich
Am Flughafen Pointe-a-Pitre erfolgt eine standardmäßige Kontrolle der Reisepässe und Reisedokumente bei Ankunft und Abflug. Halten Sie Ihre Dokumente griffbereit und folgen Sie den Anweisungen des Grenzpersonals.
Vorzulegende Dokumente
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Visum, falls für Ihre Staatsangehörigkeit erforderlich
- Bordkarte
- Ein-/Ausreiseformular, sofern zutreffend
Zollbestimmungen
Am Flughafen Pointe-a-Pitre kontrolliert der Zoll die mitgeführten Waren. Melden Sie Artikel, die Beschränkungen unterliegen: Tabak und Alkohol über den Freibeträgen, Bargeldbeträge über 10.000 €, regulierte Lebensmittel und Wertgegenstände. Bei Nichtanmeldung drohen empfindliche Strafen.